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            <title>KMV Trier: Anträge</title>
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                <title>KMV Trier: Anträge</title>
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                        <title>GONEU: Geschäftsordnung für die Kreismitgliederversammlung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Trier am 8.10.2019</title>
                        <link>https://KMV_Trier.antragsgruen.de/KMV_Trier/Geschaeftsordnung_fuer_die_Kreismitgliederversammlungvon_BUeNDNIS90-DIE-49430</link>
                        <author>Kreisvorstand Trier (beschlossen am: 05.06.2019)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Kreismitgliederversammlung nimmt die folgende Geschäftsordnung zur Kenntnis. Die Geschäftsordnung wurde am 05.06.2019 von der Kreismitgliederversammlung beschlossen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>------</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Diese Geschäftsordnung enthält ergänzende Regelungen zu der Satzung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Trier und wird am 31.01.2019 beschlossen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Diese Geschäftsordnung kann nur mit absoluter Mehrheit von der Kreismitgliederversammlung beschlossen, geändert oder aufgehoben werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 1 Tagungsleitung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Kreismitgliederversammlung wählt zu Beginn eine Tagungsleitung. Die Wahl der Tagungsleitung erfolgt in offener Abstimmung mit einfacher Mehrheit. Die Tagungsleitung kann aus mehreren Personen bestehen und ist ab zwei Personen entsprechend dem Frauenstatut zu quotieren. Eine konstruktive Abwahl kann jederzeit mit absoluter Mehrheit vorgenommen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die Kreismitgliederversammlung wählt zu Beginn eine*n Protokollant*in. Die Wahl erfolgt in offener Abstimmung mit einfacher Mehrheit. Eine konstruktive Abwahl kann jederzeit mit absoluter Mehrheit vorgenommen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Die Tagungsleitung leitet die Sitzung, nimmt inhaltliche Anträge und Anträge zur Geschäftsordnung entgegen, und befindet über deren Zulässigkeit, erteilt und entzieht das Wort und leitet die Wahlen. Gemeinsam mit dem*der Protokollant*in führt sie eine Redeliste und führt Protokoll. Die Tagungsleitung schlägt für die Durchführung der Wahlen Helfer*innen vor, die von der Mitgliederversammlung in offener Abstimmung mit einfacher Mehrheit bestätigt werden müssen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Während der Wahlgänge dürfen keine Wahlbewerber*innen der Tagungsleitung angehören.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Die Tagungsleitung übt das Hausrecht aus, trägt für den ungestörten Ablauf der Versammlung Sorge und kann Personen, die den Fortgang der Versammlung erheblich und auf Dauer stören von der Versammlung ausschließen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 2 Wahlen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Bei Wahlen ist gewählt, wer</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit aller abgegebenen gültigen Stimmen erhält,</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>im zweiten Wahlgang die absolute Mehrheit aller abgegebenen gültigen Stimmen erhält,</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>im dritten Wahlgang die absolute Mehrheit aller abgegebenen gültigen Stimmen</p>
erhält</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>im vierten Wahlgang (Stichwahl) die einfache Mehrheit erhält.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im dritten Wahlgang treten nur noch die Wahlbewerber*innen an, welche im zweiten Wahlgang einen Stimmenanteil von mehr als 10% erreicht haben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im vierten Wahlgang treten nur noch die beiden Wahlbewerber*innen an, welche im dritten Wahlgang den höchsten Stimmenanteil erreicht haben (Stichwahl).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Haben im vierten Wahlgang mehrere Wahlbewerber*innen die gleiche Anzahl von Stimmen, so sind weitere Wahlgängezwischen diesen Wahlbewerber*innen durchzuführen. Diese sind so lange durchzuführen bis jemand gewählt wurde.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gibt es für ein Amt nur eine*n Bewerber*in, so ist mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ zu dieser Person abzustimmen. Diese Person ist gewählt, wenn</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf „Ja“ entfällt,</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>im zweiten Wahlgang mehr „Ja“- als „Nein“-Stimmen abgegeben werden.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Werden im zweiten Wahlgang nicht mehr „Ja“ – als „Nein“-Stimmen abgegeben, so ist die/der Bewerber*in abgelehnt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wahlen in gleiche Ämter können in einem Wahlgang erledigt werden. Quotierte und Nicht-Quotierte Plätze müssen einzeln gewählt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Delegierte und Ersatzdelegierte der Kreisverbände für Gremien des Landesverbands Rheinland-Pfalz und Delegierte für Gremien des Bundesverbands von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN sind paritätisch zu wählen. Sollten weniger Frauen kandidieren bzw. gewählt werden, als einer paritätischen Delegation entsprechen würde, entscheidet die Versammlung über das weitere Verfahren. Die Frauen der<br>
Wahlversammlung haben diesbezüglich ein Vetorecht nach § 3 des Frauenstatuts.<br><br>
Es gilt das zuvor beschriebene Wahlverfahren. Davon abweichend können die Wahlen der Frauen- bzw. offenen Plätze auf Beschluss der Versammlung jeweils in einem Wahlgang erfolgen. In diesem Fall hat jedes Mitglied so viele Stimmen wie Plätze zu vergeben sind. Es kann dabei jeder Person maximal eine &quot;Ja&quot;-Stimme gegeben werden. Es kann global mit &quot;Nein&quot; oder &quot;Enthaltung&quot; gestimmt werden. Die Personen mit den meisten und mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen sind gewählt.<br><br>
Die Ersatzdelegierten werden im normalen Wahlverfahren bestimmt, sodass eine geordnete Reihenfolge entsteht.<br><br>
(3) Als gültig gelten alle Stimmzettel, die einen eindeutigen politischen Willen erkennen lassen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 3 Geschäftsordnungsanträge</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Jedes stimmberechtigte Mitglied kann nach jedem Redebeitrag einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen. Es zeigt dies durch Meldung mit beiden Händen an. Während eines Redebeitrages oder einer Abstimmung sind Geschäftsordnungsanträge nicht zulässig. Entsprechende Meldungen werden durch die Tagungsleitung zur Kenntnis genommen und das Mitglied bei nächster Gelegenheit aufgerufen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Anträge zur Geschäftsordnung können unter anderem sein:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><p>Antrag auf Schluss der Redeliste,</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><p>Antrag auf Öffnung der Redeliste,</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><p>Antrag auf Begrenzung der Anzahl der Debattenbeiträge (mit Angabe der Anzahl)</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><p>Antrag auf sofortiges Ende der Debatte,</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><p>Antrag auf sofortige Abstimmung,</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li><p>Antrag auf Vertagung,</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li><p>Antrag auf Redezeitbegrenzung, (mit Zeitangabe)</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="8"><li><p>Antrag auf Unterbrechung (mit Zeitangabe),</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="9"><li><p>Antrag auf Ablösung der Tagungsleitung,</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="10"><li><p>Antrag auf ein Frauen-, Inter-, Trans*-Forum,</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="11"><li><p>Antrag auf Nichtbefassung eines Antrages.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="12"><li><p>Antrag auf Änderung der Tagesordnung (2/3-Mehrheit)</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Der/die Antragsteller*in begründen ihren Antrag in einem Redebeitrag von maximal drei Minuten. Daraufhin wird eine ebenso lange Gegenrede zugelassen. Danach wird über den Antrag mit einfacher Mehrheit entschieden, sofern keine andere Mehrheit festgelegt wurde. Meldet sich niemand zur Gegenrede, so gilt der Antrag als angenommen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 4 Tagesordnung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zu Beginn der Versammlung wird eine Tagesordnung beschlossen. Sie kann im weiteren Verlauf mit einer 2/3-Mehrheit geändert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 5 Anträge</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Alle Anträge, außer Anträgen zur Geschäftsordnung, müssen vor der Abstimmung schriftlich bei der Tagungsleitung eingereicht werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Über Anträge wird mit einfacher Mehrheit beschlossen. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 6 Rückholanträge</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Beschlüsse der Kreismitgliederversammlung können auf Antrag eines stimmberechtigten Mitgliedes mit der nächsthöheren qualifizierten Mehrheit (2/3, 3/4, 4/5 usw.) der anwesenden Mitglieder aufgehoben werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 7 Frauenstatut</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Frauenstatut des Bundesverbandes von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird bei der Durchführung der Versammlung selbstverständlich beachtet.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 09 Oct 2019 20:29:35 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1NEU: Antrag auf Änderung der Satzung – Öffentliche Vorstandssitzung</title>
                        <link>https://KMV_Trier.antragsgruen.de/KMV_Trier/Antrag_auf_Aenderung_der_Satzung__Oeffentliche_Vorstandssitzung-37564</link>
                        <author>Thomas Zinnecker (Trier KV)</author>
                        <guid>https://KMV_Trier.antragsgruen.de/KMV_Trier/Antrag_auf_Aenderung_der_Satzung__Oeffentliche_Vorstandssitzung-37564</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es wird beantragt den aktuellen §8 Abs. (10). der Satzung des Kreisverbands Trier-Stadt von Bündnis 90/Die Grünen wie folgend zu erweitern:<br><br>
Der Vorstand und der geschäftsführende Vorstand sind jeweils beschlussfähig, wenn jeweils mehr als die Hälfte der amtierenden Mitglieder anwesend ist.<br><br>
Die Sitzungen des Vorstands sind grundsätzlich öffentlich. <strong>Auf Beschluss des Vorstands kann die Öffentlichkeit auf Mitglieder des Bundes-, Landes- bzw. Kreisverbandes eingeschränkt werden.<br><br>
Ein nicht öffentlicher Teil der Sitzung kann einberufen werden, wenn ein Tagesordnungspunkt das Bekanntwerden von Informationen personenbezogener Daten offenbaren würde.</strong><br></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nicht-öffentliche Tagesordungspunkte sowie deren Beschlüsse sind zur Wahrung der Transparenz in einem einsehbaren Protokoll festzuhalten. Die berechtigten Interessen Dritter sind dabei zu wahren.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Nicht erst durch die DSGVO stehen persönliche Daten unter einem besonderen Schutz und besonders wir Grünen sollten die Daten unserer Mitglieder schützen. Daher muss dieser Teil der Vorstandssitzung nicht-öffenltich sein und der Vorstand muss Satzungskonform dazu ermächtigt sein, dies auch so durchzuführen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 08 Oct 2019 19:10:56 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>GO: Geschäftsordnung für die Kreismitgliederversammlung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Trier am 8.10.2019</title>
                        <link>https://KMV_Trier.antragsgruen.de/KMV_Trier/motion/14146</link>
                        <author>Kreisvorstand Trier (beschlossen am: 05.06.2019)</author>
                        <guid>https://KMV_Trier.antragsgruen.de/KMV_Trier/motion/14146</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Kreismitgliederversammlung nimmt die folgende Geschäftsordnung zur Kenntnis. Die Geschäftsordnung wurde am 05.06.2019 von der Kreismitgliederversammlung beschlossen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>------</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Diese Geschäftsordnung enthält ergänzende Regelungen zu der Satzung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Trier und wird am 31.01.2019 beschlossen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Diese Geschäftsordnung kann nur mit absoluter Mehrheit von der Kreismitgliederversammlung beschlossen, geändert oder aufgehoben werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 1 Tagungsleitung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Kreismitgliederversammlung wählt zu Beginn eine Tagungsleitung. Die Wahl der Tagungsleitung erfolgt in offener Abstimmung mit einfacher Mehrheit. Die Tagungsleitung kann aus mehreren Personen bestehen und ist ab zwei Personen entsprechend dem Frauenstatut zu quotieren. Eine konstruktive Abwahl kann jederzeit mit absoluter Mehrheit vorgenommen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die Kreismitgliederversammlung wählt zu Beginn eine*n Protokollant*in. Die Wahl erfolgt in offener Abstimmung mit einfacher Mehrheit. Eine konstruktive Abwahl kann jederzeit mit absoluter Mehrheit vorgenommen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Die Tagungsleitung leitet die Sitzung, nimmt inhaltliche Anträge und Anträge zur Geschäftsordnung entgegen, und befindet über deren Zulässigkeit, erteilt und entzieht das Wort und leitet die Wahlen. Gemeinsam mit dem*der Protokollant*in führt sie eine Redeliste und führt Protokoll. Die Tagungsleitung schlägt für die Durchführung der Wahlen Helfer*innen vor, die von der Mitgliederversammlung in offener Abstimmung mit einfacher Mehrheit bestätigt werden müssen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Während der Wahlgänge dürfen keine Wahlbewerber*innen der Tagungsleitung angehören.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Die Tagungsleitung übt das Hausrecht aus, trägt für den ungestörten Ablauf der Versammlung Sorge und kann Personen, die den Fortgang der Versammlung erheblich und auf Dauer stören von der Versammlung ausschließen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 2 Wahlen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bei Wahlen ist gewählt, wer</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit aller abgegebenen gültigen Stimmen erhält,</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>im zweiten Wahlgang die absolute Mehrheit aller abgegebenen gültigen Stimmen erhält,</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>im dritten Wahlgang die absolute Mehrheit aller abgegebenen gültigen Stimmen erhält,</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>im vierten Wahlgang (Stichwahl) die einfache Mehrheit erhält.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im dritten Wahlgang treten nur noch die Wahlbewerber*innen an, welche im zweiten Wahlgang einen Stimmenanteil von mehr als 10% erreicht haben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im vierten Wahlgang treten nur noch die beiden Wahlbewerber*innen an, welche im dritten Wahlgang den höchstenStimmenanteil erreicht haben (Stichwahl).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Haben im viertten Wahlgang mehrere Wahlbewerber*innen die gleiche Anzahl von Stimmen, so sind weitere Wahlgängezwischen diesen Wahlbewerber*innen durchzuführen. Diese sind so lange durchzuführen bis jemand gewählt wurde.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gibt es für ein Amt nur eine*n Bewerber*in, so ist mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ zu dieser Person abzustimmen. Diese Person ist gewählt, wenn</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf „Ja“ entfällt,</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>im zweiten Wahlgang mehr „Ja“- als „Nein“-Stimmen abgegeben werden.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Werden im zweiten Wahlgang nicht mehr „Ja“ – als „Nein“-Stimmen abgegeben, so ist die/der Bewerber*in abgelehnt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Wahlen in gleiche Ämter können in einem Wahlgang erledigt werden. Quotierte und Nicht-Quotierte Plätze müssen einzeln gewählt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Als gültig gelten alle Stimmzettel, die einen eindeutigen politischen Willen erkennen lassen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 3 Geschäftsordnungsanträge</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Jedes stimmberechtigte Mitglied kann nach jedem Redebeitrag einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen. Es zeigt dies durch Meldung mit beiden Händen an. Während eines Redebeitrages oder einer Abstimmung sind Geschäftsordnungsanträge nicht zulässig. Entsprechende Meldungen werden durch die Tagungsleitung zur Kenntnis genommen und das Mitglied bei nächster Gelegenheit aufgerufen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Anträge zur Geschäftsordnung können unter anderem sein:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><p>Antrag auf Schluss der Redeliste,</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><p>Antrag auf Öffnung der Redeliste,</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><p>Antrag auf Begrenzung der Anzahl der Debattenbeiträge (mit Angabe der Anzahl)</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><p>Antrag auf sofortiges Ende der Debatte,</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><p>Antrag auf sofortige Abstimmung,</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li><p>Antrag auf Vertagung,</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li><p>Antrag auf Redezeitbegrenzung, (mit Zeitangabe)</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="8"><li><p>Antrag auf Unterbrechung (mit Zeitangabe),</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="9"><li><p>Antrag auf Ablösung der Tagungsleitung,</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="10"><li><p>Antrag auf ein Frauen-, Inter-, Trans*-Forum,</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="11"><li><p>Antrag auf Nichtbefassung eines Antrages.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="12"><li><p>Antrag auf Änderung der Tagesordnung (2/3-Mehrheit)</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Der/die Antragsteller*in begründen ihren Antrag in einem Redebeitrag von maximal drei Minuten. Daraufhin wird eine ebenso lange Gegenrede zugelassen. Danach wird über den Antrag mit einfacher Mehrheit entschieden, sofern keine andere Mehrheit festgelegt wurde. Meldet sich niemand zur Gegenrede, so gilt der Antrag als angenommen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 4 Tagesordnung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zu Beginn der Versammlung wird eine Tagesordnung beschlossen. Sie kann im weiteren Verlauf mit einer 2/3-Mehrheit geändert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 5 Anträge</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Alle Anträge, außer Anträgen zur Geschäftsordnung, müssen vor der Abstimmung schriftlich bei der Tagungsleitung eingereicht werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Über Anträge wird mit einfacher Mehrheit beschlossen. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 6 Rückholanträge</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Beschlüsse der Kreismitgliederversammlung können auf Antrag eines stimmberechtigten Mitgliedes mit der nächsthöheren qualifizierten Mehrheit (2/3, 3/4, 4/5 usw.) der anwesenden Mitglieder aufgehoben werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 7 Frauenstatut</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Frauenstatut des Bundesverbandes von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird bei der Durchführung der Versammlung selbstverständlich beachtet.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 07 Oct 2019 20:05:46 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A6: Arbeitskreis Ökologie wiederbeleben</title>
                        <link>https://KMV_Trier.antragsgruen.de/KMV_Trier/Arbeitskreis_Oekologie_wiederbeleben-52563</link>
                        <author>Horst Steffny</author>
                        <guid>https://KMV_Trier.antragsgruen.de/KMV_Trier/Arbeitskreis_Oekologie_wiederbeleben-52563</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Antrag</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>für die Mitgliederversammlung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bündnis 90/Die Grünen KV Trier</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>am 08.10.2019</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline"><strong>Arbeitskreis Ökologie wiederbeleben</strong></span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die Mitgliederversammlung möge beschliessen:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Kreisvorstand wird beauftragt, einen Neustart des Arbeitskreis Ökologie in die Wege zu leiten. In nächster Zeit soll er zu einer Gründungsversammlung einladen, auf der u.a. ein oder zwei Personen gewählt werden sollen, die für die weitere kontiuierliche Arbeit Verantwortung übernehmne.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das herausragende Wahlergebnis bei den Kommunalwahlen ist für uns Verpflichtung, die Kom-petenzen in diesem Kernthema GRÜNER Politik weiter zu entwickeln, und unsere inhaltliche Vorreiterolle zu behaupten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Dabei sollten wir im Arbeitskreis von einem weiten Begriff der Ökologie ausgehen. Er umfasst Fragen des Natur- und Artenschutzes ebenso wie alle Fragen, die mit der Ausrufung des Klimanotstands in Trier im Zusammenhang stehen, insbesondere eine Neuausreichtung in der Energie – und Siedlungspolitik, sowie die Beschäftigung mit Strategien, angesichts der erwartbaren Klimafolgen unsere Stadt bestmöglich anzupassen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 07 Oct 2019 19:58:29 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2: Energiewende voran bringen</title>
                        <link>https://KMV_Trier.antragsgruen.de/KMV_Trier/Energiewende_voran_bringen-16501</link>
                        <author>Rainer Landele</author>
                        <guid>https://KMV_Trier.antragsgruen.de/KMV_Trier/Energiewende_voran_bringen-16501</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Antragsteller: Rainer Landele</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Stadtverband Trier beantragt die (inhaltliche) Aufnahme folgenden Passus‘ in<br>
das Landtagswahlprogramm 2022 der Grünen RLP:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„Die Grünen RLP befürworten eine Beteiligung des Landes an den notwendigen Planungskosten des Pumpspeicherkraftwerkes RIO. Bei positiver Bewertung des Projektes unterstützen wir die zur Verwirklichung dieser Infrastrukturmaßnahme erforderlichen finanziellen Beteiligungen.&quot;</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><em>- Energiewende ohne Stromspeicher ist unmöglich</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Dass die Energiewende in Deutschland notwendig ist, um den Klimawandel ab zu schwächen, ist nun endlich ein Allgemeinplatz. Dass hierzu Investitionen in Milliardenhöhe notwendig sind, scheint in manchen Köpfen jedoch noch nicht angekommen zu sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Eine Energiewende mit Stromproduktion aus Wind &amp; Sonne benötigt Stromspeicher, welche auf vielfältige Weise realisierbar sind. Gerade auch, weil die Forschung auf diesem Gebiet so intensiv ist, wie nie zuvor, gibt es diese Vielfalt, die ebenfalls nötig ist. Weil niemand wirklich weiß, in welche Richtung die technologische Entwicklung am Ende geht ...</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Nichtsdestotrotz gibt es aktuell eine Speicherform von Strom (Wirkungsgrad 80%), die seit über 100 Jahren bekannt und erprobt ist. Und die sich sowohl ökonomisch als auch ökologisch sinnvoll erwiesen hat - wenn man eben über viele Jahrzehnte rechnet und nicht nur über 20 Jahre, wie es (absurde) Wirtschaftlichkeitsberechnungen machen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Sinnhaftigkeit von Pumpspeicherkraftwerken ist aber gebunden an die vorhandenen geographischen Gegebenheiten. Gerade dann, wenn man bei ihrer Errichtung ökologisch rücksichtsvoll vorgehen will. Anders ausgedrückt: Pumpspeicherkraftwerke kann man sich nicht einfach aus den Rippen schneiden, geeignete Standorte sind selten, solange man nicht immense Eingriffe in die Natur vornehmen will.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><em>- Energiewende ohne Investitionen des Landes ist unmöglich</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Einen geeigneten Standort in RLP gibt es in der Nähe von Mehring (Landkreis TrierSaarburg). Die Stadtwerke Trier (SWT) haben diesen Standort gefunden und seine Entwicklung über Jahre und mit mehreren Millionen Euro voran getrieben. Das wichtigste, positive Ergebnis dieses Prozesses ist die uneingeschränkte Befürwortung dieses Pumpspeicherkraftwerkes durch alle beteiligten Kommunen und Umweltschutzverbände. Bis heute ist von niemandem zu hören, die Verwirklichung sei ökologisch nicht sinnvoll. Auch von Bürger*Innenprotesten war bisher nichts zu hören.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Woran es aber hapert ist die finanzielle Komponente – auch aufgrund der kontraproduktiven Gesetzgebung auf Bundesebene der letzten 15 Jahre. Während die SWT über mehrere Jahre Millionen Euro in die Entwicklung des Projektes gesteckt haben, wurde der Strommarkt finanziell immer unattraktiver für den Aufbau von Speicherkapazitäten. So, dass sich schlicht kein Investor findet auf dem sogenannten freien Markt – welcher natürlich sofort zur Stelle wäre, würde sich das Projekt finanziell „rechnen“.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der aktuelle Stand ist, dass das Projekt „pausiert“. Aufgrund der „Interventionen“ der Grünen Trier in Zusammenarbeit mit dem Umweltministerium RLP, den MdL Andreas Hartenfels aber auch Sven Teuber von der SPD, wurde das Projekt bisher nicht endgültig abgewickelt. Und auch die Gremien der SWT wollten, wollen das Projekt nicht aufgeben – gerade jetzt nicht, wo doch die Dringlichkeit des Problems so in das Bewusstsein der Gesellschaft steigt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Daher beantragen wir, der Grüne Stadtverband Trier, dass als erstes die weitere Finanzierung des Projektes „PSKW RIO“ durch die Landesregierung RLP in unser Wahlprogramm aufgenommen wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><em>- Eine Investition in die Zukunft</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Und wir beantragen als zweites die Aufnahme in unser Wahlprogramm, dass bei einer positiven Bewertung des Projektes „PSKW RIO“ - also in ganzheitlicher Bewertung von ökonomischen und ökologischen Zielen – das Land RLP sich finanziell an der Umsetzung des Projektes beteiligt. Eine solche Finanzierung ist nicht dasselbe wie z.B. die Millionen Subventionen in den Flughafen Hahn oder die Millionen Subventionen in den Nürburgring. Warum?</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Nun, als erstes, geht es bei einer Investition in das PSKW RIO um eine Infrastrukturmaßnahme für das ganze Land und eben nicht nur um die Unterstützung irgend eines privaten Investors. Zum zweiten ist aus mehr als hundert Jahren Erfahrung klar, dass solch ein PSKW eben gerade kein Fass ohne Boden ist, sondern sich rechnet über einen langen Zeitraum. Und das war die letzten hundert Jahre so, obwohl es<br>
gerade keine Zeit war, in der es darum ging, CO2 mit Hilfe eines PSKW ein zu sparen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Nun gut, man könnte weiter warten. Auf technologische Fortschritte. Oder neue politische Bedingungen. Und ignorieren über hundert Jahre Erfahrung mit PSKW und ignorieren die Dringlichkeit des Klimawandels.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Doch, alternativ: wir starten jetzt die Projekte, die uns aktuell voran bringen. Auch wenn dann eben „der Staat“ - hier also das Land RLP - als Teilnehmer des Marktes Position beziehen muss: mehr Lenkung, mehr Einsatz, mehr Engagement? In Anbetracht der Situation: natürlich ja!</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 06 Oct 2019 22:57:30 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A4: Jeder Mensch zählt</title>
                        <link>https://KMV_Trier.antragsgruen.de/KMV_Trier/Jeder_Mensch_zaehlt-34665</link>
                        <author>Rainer Landele</author>
                        <guid>https://KMV_Trier.antragsgruen.de/KMV_Trier/Jeder_Mensch_zaehlt-34665</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Antragsteller: Rainer Landele</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Stadtverband Trier beantragt die (inhaltliche) Aufnahme folgenden Passus‘ in das Landtagswahlprogramm 2022 der Grünen RLP.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„Die Grünen RLP fordern eine Änderung des Wahlrechts, dahingehend, dass jungen Menschen gleichberechtigter Einfluss in unserer Gesellschaft gegeben wird. Für das passive Wahlrecht bedeutet dies eine Herabsetzung auf 16 Jahre, für das aktive Wahlrecht auf 12 Jahre. Alle noch jüngeren Menschen erhalten die Beachtung ihrer Stimme, indem stellvertretend für sie deren Sorgeberechtigten abstimmen können.“</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Ein Mensch, eine Stimme</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wir erleben gerade einen Generationskonflikt: Menschen mit noch 30 Jahren Lebenserwartung bestimmen über die Zukunft von Menschen mit noch 90 Jahren Lebenserwartung. Dass da die Prioritäten nicht identisch sind, ist wenig verwunderlich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Diese verschiedenen Prioritäten, diese verschiedenen Interessen sind auch nicht grundsätzlich problematisch, sondern normal in einer Demokratie. Ungerecht und undemokratisch ist es jedoch, wenn bestimmte Interessen vom System her (aus formalen Gründen) benachteiligt sind bei der politischen Einflussnahme. Das war seit Jahrtausenden so, z.B. wenn Frauen nicht wählen durften, weil diese weder Verstand noch Seele hatten. Oder ärmere Menschen nicht wählen durften, bzw. ihre Stimme war nur 1/3 Wert im Verhältnis zu finanziell reichen Menschen. Oder Farbige aller Farben nicht wählen durften – weil diese eh Tiere waren, keine vernunftbegabten Wesen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wie? All dies sind nicht angemessene Vergleiche zu heute? Natürlich doch: denn das einzige, was sich änderte, waren die opportunistischen Begründungen, warum man einen Teil der Gesellschaft von der Teilhabe an den Entscheidungen (von) der Macht fern hielt. Die Frauen waren zu doof, die Neger zu tierisch, die Armen zu arm. Ja, das ist nicht nett beschrieben, ist so verletzend, so falsch… Wer genau dies fühlt – nämlich, wie falsch es ist, Menschen damals abzuhalten von politischer Teilhabe -, fühlt auch, wie falsch es ist, die aktuelle und zukünftige junge Generation davon abzuhalten, eine Stimme in unserer Demokratie zu haben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Nun, wie man es organisiert, dass jeder Mensch eine Stimme in einer Demokratie hat, ist erst einmal sekundär. Vielmehr müssen wir uns aktuell darauf konzentrieren, dass das Prinzip „Ein Mensch – eine Stimme“ gilt. Die formalen Argumente (unmittelbar, allgemein, frei, gleich, geheim) haben da schlicht zurück zu treten. Gerade dann, wenn diese Prinzipien dafür sorgen, dass Menschen mit ihren Stimmen, ihren Interessen nicht beachtet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><em>Zuerst gilt das Prinzip: ein Mensch, eine Stimme.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Als zweites schaut man, wie man dieses Prinzip umsetzen kann</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 06 Oct 2019 22:51:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A5: zurückgezogen</title>
                        <link>https://KMV_Trier.antragsgruen.de/KMV_Trier/zurueckgezogen-2300</link>
                        <author>Rainer Landele</author>
                        <guid>https://KMV_Trier.antragsgruen.de/KMV_Trier/zurueckgezogen-2300</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>KT</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 06 Oct 2019 22:46:12 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A3: Gleichberechtigung und politische Teilhabe von Frauen nachhaltig voranbringen</title>
                        <link>https://KMV_Trier.antragsgruen.de/KMV_Trier/Gleichberechtigung_und_politische_Teilhabe_von_Frauen_nachhaltig_voran-20932</link>
                        <author>Rainer Landele</author>
                        <guid>https://KMV_Trier.antragsgruen.de/KMV_Trier/Gleichberechtigung_und_politische_Teilhabe_von_Frauen_nachhaltig_voran-20932</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Antragsteller: Rainer Landele, Thorsten Kretzer<br><br>
Es wird ein „AK Emanzipation“ eingerichtet, welcher mindestens einmal im Jahresquartal tagt und offen ist für alle interessierten, engagierten Menschen. Aufgabe des AK ist die Förderung der Gleichberechtigung UND die Förderung der Teilhabe von Frauen an den politischen Prozessen und politischer Macht innerhalb unseres Stadtverbandes. Dies bedeutet, Ursachen für die Benachteiligung von Frauen in der Politik zu diskutieren und Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Die Teilnahme von Vertreter*Innen des Vorstandes ist verpflichtend und jährlich ist ein Sachstandsbericht an die Mitgliederversammlung zu erbringen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>mündlich</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 06 Oct 2019 22:45:31 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1: Antrag auf Änderung der Satzung – Öffentliche Vorstandssitzung</title>
                        <link>https://KMV_Trier.antragsgruen.de/KMV_Trier/motion/13747</link>
                        <author>Thomas Zinnecker (Trier KV)</author>
                        <guid>https://KMV_Trier.antragsgruen.de/KMV_Trier/motion/13747</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es wird beantragt den aktuellen §8 Abs. (10). der Satzung des Kreisverbands Trier-Stadt von Bündnis 90/Die Grünen wie folgend zu erweitern:<br><br>
Die Sitzungen des Vorstandes sind für jedes Mitglied offen. Der Vorstand und der geschäftsführende Vorstand sind jeweils beschlussfähig, wenn jeweils mehr als die Hälfte der amtierenden Mitglieder anwesend ist. <strong>Wenn Daten, die einen besonderen Schutz erfordern, behandelt werden, kann der Vorstand einen nicht-öffentlichen Teil der Sitzung beschließen. Dies können sein:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Persönliche Daten von Mitgliedern</strong></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Mitgliedsbeiträge und interne Finanzberichte</strong></li></ul></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Nicht erst durch die DSGVO stehen persönliche Daten unter einem besonderen Schutz und besonders wir Grünen sollten die Daten unserer Mitglieder schützen. Daher muss dieser Teil der Vorstandssitzung nicht-öffenltich sein und der Vorstand muss Satzungskonform dazu ermächtigt sein, dies auch so durchzuführen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 25 Sep 2019 12:23:00 +0200</pubDate>
                    </item></channel></rss>